(aus echo-online vom 17.06.22)

Die Hoffnung auf den Klassenerhalt lebt bei VfL und FSV
Die Kreisoberliga-Fußballer aus Michelstadt sowie A-Ligist Erbach halten nach Urteilen des Sportgerichts wohl doch die Liga.

 

Frank Leber: Sportredakteur Darmstadt
Von Frank Leber
Sportredakteur Darmstadt

 

ODENWALDKREIS - Der VfL Michelstadt darf sich weiter berechtigte Hoffnungen auf den Verbleib in der Fußball-Kreisoberliga Dieburg/Odenwald machen. Trotz der 0:4-Niederlage am letzten Spieltag beim SV Groß-Bieberau, durch den die Odenwälder die Saison auf einem Abstiegsrang beendet hatten, sieht es derzeit so aus, als ob der VfL den Klassenerhalt am „Grünen Tisch“ zugesprochen bekommt. Grund dafür ist, dass Ligakonkurrent Viktoria Urberach beim 5:1-Sieg im letzten Saisonspiel gegen die bereits als Absteiger feststehende SG Klingen einen Spieler eingesetzt hatte, der aufgrund eines fehlenden Nachweises nicht spielberechtigt gewesen war.
Klassenleiter Hartmut Schwöbel hatte den Fall in der vergangenen Woche dem zuständigen Einzelrichter zur Entscheidung weitergeleitet, der das Spiel mit 3:0 zugunsten der SG Klingen wertete. Gegen dieses Urteil hatte der frühere Hessenligist Einspruch eingelegt. Das Odenwälder Sportgericht unter Vorsitz von Tassilo Schindler (Lützelbach) bestätigte allerdings nun das erstinstanzliche Urteil und wies den Einspruch von Viktoria Urberach zurück. „Durch das Fehlen jeglicher Legitimation war der Spieler nicht einsatzberechtigt, und dafür ist der fehlbare Verein letztendlich in Gänze selbst verantwortlich“, heißt es in der offiziellen Urteilsbegründung.

 

Auch gegen dieses Urteil hat Urberach noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Sollte die Wertung bestehen bleiben, hätte die Viktoria – ebenso wie der VfL Michelstadt – nur 18 Punkte auf dem Konto. Da die Odenwälder aber den für die Berechnung entscheidenden direkten Vergleich gewonnen hatten, wäre Viktoria Urberach der vierte Absteiger und müsste in der Saison 2022/23 in der Kreisliga A Dieburg antreten.

 

Auch die FSV Erbach kann sich in der A-Liga wieder berechtigte Hoffnungen auf den Klassenerhalt machen. In der vergangenen Woche sah es zunächst danach aus, als ob ein Übermittlungsfehler im Spiel des Ligakonkurrenten SG Rothenberg beim TSV Höchst II der sportlich geretteten FSV doch noch den Klassenerhalt kosten könnte. Beim 2:1-Sieg der Rothenberger hatte die SG einen Spieler eingesetzt, der nicht auf dem elektronischen Spielbericht stand. Auch in diesem Fall wertete der zuständige Einzelrichter die Partie zunächst mit 3:0 für den TSV Höchst, der damit statt 25 nun 28 Punkte auf dem Konto gehabt hätte. Damit kam es nicht mehr zu einer Sondertabelle der drei punktgleichen Vereine aus Höchst, Erbach und Finkenbach, sondern nur noch zum direkten Vergleich zwischen den Teams, den der FC Finkenbachtal gewonnen hatte. Somit wäre Erbach der dritte Absteiger gewesen.

 

Gegen dieses Urteil hatte die FSV Einspruch eingelegt, dem das Odenwälder Sportgericht nun stattgab. „Die Tatsache, dass der eingesetzte Spieler nicht auf dem Spielbericht stand, nimmt ihm grundsätzlich nicht die Spielberechtigung. Da er auf der Spielberechtigungsliste mit einem rechtzeitig hochgeladenen Lichtbild legitimiert war, durfte er eingesetzt werden. Das Versäumnis der SG Rothenberg, ihn nicht auf dem Spielberichtsbogen aufzuführen, stellt lediglich einen Verwaltungsfehler dar, der aber keineswegs die Spielwertung beeinflusst“, heißt es in der Begründung.
Damit würde der FC Finkenbachtal in die B-Liga Odenwald absteigen. Gegen das Urteil kann der Club allerdings ebenfalls noch in die Berufung gehen.