Die nachfolgenden Hinweise entsprechen den Regelungen des Hessischen Fußballverbandes sowie der bayerischen Gastronomieverordung.

 

Was ist aktuell zu beachten? Das Wichtigste zusammengefasst

hfv corona massnahmen zuschauer 11 feb 2022

Außenbereich

Beim Betreten des Sportgeländes gilt die 2G-Regel. Besucher eines Fussballspiels müssen also geimpft oder genesen sein. 
Eine Maskenpfkicht entfällt  bei weniger als 250 Zuschauern. Bei mehr als 250 Zuschauern ist eine medizinische Maske zu tragen (ab 15 Jahre).


Sportheim (ist z.Zt. geschlossen)

Im Sportheim als Gastronomiestätte gilt die "2G"-Regel..

Eine Bewirtung erfolgt außerhalb des Sportheims (unterm Zelt). Dort gilt ebenfalls die "2G-Regel". Der Zugang zu den Toiletten im Sportheim ist von der Kunstrasenseite aus zu erreichen und ist für jeden benutzbar.


Kabinen- und Duschräume
Hier gilt die "2G+"-Regel"


hfv corona massnahmen training und spielbetrieb 11 feb 2022


Kontaktnachverfolgung

Die Nachverfolgung von Kontakten ist nicht mehr vorgeschrieben


Bei Fragen:
Bitte wenden Sie sich an unseren Hygienebeauftragten Ernst-Dieter Walther (Handy 01516 1359303)

Verhaltensregeln auf dem Sportglände

 Verhaltensregeln auf dem Sportgelände

  • Bei Corona verdächtigen Symptomen wie Husten und Fieber bitte zu Hause bleiben
  • Beachten der Husten- und Niesetikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
  • Beachten Sie die Markierungen, Hinweisschilder und Absperrungen und halten diese ein.
  • Bevor Sie das Gelände betreten, desinfizieren Sie Ihre Hände. Desinfektionsmittel steht am Eingang, vor dem Vereinsheim, sowie auf den Toiletten der Damen und den Toiletten der Herren zur Verfügung.
  • Zeigen Sie am Eingang Ihren Mund-Nasenschutz.
    Der Mund-Nasenschutz kann am Eingang auch gekauft werden.
  • Der Aufenthalt in Innenräumen ist weiter oben beschrieben. Der Zeltvorbau zählt nicht zu den Innenräumen
  • Beim Verlassen Ihres Sitz-/Stehplatzes tragen Sie bitte auf dem Sportgelände (inkl. Vereinsheim, Vorbau, und Toiletten/Umkleidekabinen) einen Mundschutz (FFP2).
  • Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von
    1,5 m einzuhalten. Wenn Sie den Abstand von 1,5 m nicht einhalten können, tragen sie bitte einen Mundschutz (FFP2).
  • Desinfizieren Sie die Hände bevor Sie in die Toiletten oder Umkleidekabinen gehen.
  • Die Toilette der Damen dürfen von max. 2 Personen und die Toilette der Herren von max. 3 Personen gleichzeitig genutzt werden.

Hygienekonzept für Gastronomie

Siehe hier....

Hygienekonzept für Fußballspiele

Hygienekonzept Fußballspiel hier....

Zoneneinteilung auf dem Sportgelände

Zoneneinteilung hier....  

Formular Kontaktdatenerfassung (zum Herunterladen)

Hier geht´s zum Formular.....

Aktuell ist eine Kontaktdatenerfassung nicht gefordert

Wo und von wem muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?

Sobald man den Abstand von 1,5m nicht einhalten kann (und dies ist bei gut besuchten Events der Fall), haben Gäste im Außenbereich und in Innenräumen eine medizinische Maske zu tragen. Am Tisch darf diese abgenommen werden. Die Mitarbeiter haben in allen Bereichen Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, in denen sich Gäste aufhalten.